AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) 

Baumservice Westfalen e.K. Stettiner Straße 1, 59174 Kamen 

  1. Vertragsabschluss 

Alle unsere Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für zukünftige Verträge gleicher Art. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Mit Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber unsere AGB an. Abweichungen sind nur wirksam, wenn wir sie schriftlich bestätigen. Unsere Angebote sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Der Auftraggeber ist verantwortlich für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen, die er uns vor Angebotsabgabe zur Verfügung stellt. Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber unser Angebot innerhalb von 14 Tagen (oder innerhalb der im Angebot angegebenen Frist) annimmt oder wenn wir ein Angebot des Auftraggebers schriftlich bestätigen. 

  1. Mitwirkungspflichten 

Der Auftraggeber sorgt dafür, dass wir zum vereinbarten Termin freien und sicheren Zugang zum Arbeitsbereich haben. Auf gefährdete Gegenstände sowie auf solche Gegenstände, welche eine Gefahr für unsere Mitarbeitenden und im Einsatz befindliche Maschinen und Geräte darstellen, hat der Auftraggeber hinzuweisen.

  1. Leistungsbeschreibung 

Unsere Angebote beschreiben die Leistungen so konkret wie möglich. Folgende Begriffe werden dabei verwendet:

  • Feinast: 1–3 cm Durchmesser
  • Schwachast: > 3–5 cm
  • Grobast: > 5–10 cm
  •  Starkast: > 10 cm
  • Baumfällung: Schnitt max. 20 cm über Bodenhöhe, Stubben verbleibt
  • Formschnitt: Schnitt zur optischen Gestaltung
  • Kronenpflege: Entfernen von toten, kranken, beschädigten, sich kreuzenden Ästen; optische Aspekte sind nachrangig
  • Totholzentnahme: Entfernen von abgestorbenen Ästen ab Schwachaststärke aus Sicherheitsgründen
  • Kroneneinkürzung: Verkleinerung der Krone im Fein-, Schwach- und Grobastbereich; optische Aspekte sind nachrangig 

Es werden keine Wundverschlussmittel verwendet. Für Baumfällungen ist vom Auftraggeber eine gültige Genehmigung vorzulegen. Liegt diese nicht vor, sind wir zur Leistungsverweigerung berechtigt. Es gelten ergänzend die Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen Baumpflege (ZTV-Baumpflege, FLL, Stand 2017). Bei gewünschter Totholzentnahme in unbelaubtem Zustand übernehmen wir keine Garantie auf Vollständigkeit. 

  1. Ausführungsfristen 

Angegebene Fristen und Termine sind unverbindliche Schätzungen, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde. Bei höherer Gewalt oder unvorhersehbaren Ereignissen verlängern sich Fristen entsprechend oder werden neu festgelegt. Aus Gründen der Sicherheit führen wir Arbeiten nicht bei Dauerregen, Schnee, Eis, Hitze oder Temperaturen unter +5 °C durch. 

  1. Zusatzleistungen 

Zusätzliche Arbeiten, die nicht im ursprünglichen Auftrag enthalten sind, werden nur nach schriftlicher Bestätigung ausgeführt und nach Stundenaufwand abgerechnet.

  1. Haftung und Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
  1. Grundsatz der Haftung
    Die Haftung der Baumservice Westfalen e.K. für Schäden ist auf Fälle grober Fahrlässigkeit sowie auf Schäden aus Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beschränkt. Für Bagatellschäden (z. B. Druckstellen im Rasen, Spuren im Erdreich, Sägemehlrückstände) wird keine Haftung übernommen.
    Eine verschuldensunabhängige Haftung nach § 536a Abs. 1 BGB für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel wird ausgeschlossen.
  2. Pflichten des Auftraggebers
    Der Auftraggeber ist verpflichtet, die zu bearbeitenden Flächen vor Beginn der Arbeiten ordnungsgemäß vorzubereiten, insbesondere von Fremdkörpern und sonstigen Gefahrenquellen freizuhalten. Er hat die Mitarbeiter der Baumservice Westfalen e.K. eindeutig und unmissverständlich einzuweisen und auf gefährdete Nachbarkulturen sowie schwer erkennbare Hindernisse hinzuweisen. 
  3. Haftung gegenüber Verbrauchern
    Handelt es sich beim Auftraggeber um einen Verbraucher, haftet die Baumservice Westfalen e.K. bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen lediglich für vorhersehbare, vertragstypische, unmittelbare Schäden. Dies gilt auch für Pflichtverletzungen ihrer gesetzlichen Vertreter, Angestellten und Erfüllungsgehilfen.
  4. Haftung im kaufmännischen Verkehr
    Gegenüber Unternehmern sind Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorliegt.
  5. Verletzung wesentlicher Vertragspflichten
    Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Baumservice Westfalen e.K. für jede Fahrlässigkeit, jedoch nur in Höhe des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens. Ersatz für entgangenen Gewinn, ersparte Aufwendungen, mittelbare Schäden oder Folgeschäden ist ausgeschlossen, es sei denn, ein ausdrücklich zugesichertes Beschaffenheitsmerkmal dient gerade dazu, den Auftraggeber gegen derartige Schäden abzusichern.
  6. Ausnahmen von Haftungsbeschränkungen
    Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht

    • bei Verletzung einer Garantie,
    • bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz,
    • bei Fehlen einer zugesicherten Beschaffenheit oder
    • bei arglistigem Verhalten der Baumservice Westfalen e.K.
  7. Haftung des Auftraggebers
    Der Auftraggeber haftet für alle Schäden an Maschinen, sonstigen Sachschäden sowie Verzögerungsschäden, die aufgrund unzureichender oder unterlassener Einweisung entstehen.
    Der Auftraggeber ist verpflichtet, vor Beginn der Arbeiten die öffentlich zugänglichen Leitungs- und Kabelpläne einzusehen und die Baumservice Westfalen e.K. unmissverständlich über den Verlauf vorhandener unterirdischer Leitungen zu informieren.
    Wird eine Leitung beschädigt, ohne dass ein entsprechender Hinweis erfolgt ist, stellt der Auftraggeber die Baumservice Westfalen e.K. von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei und haftet zudem für eigene Folgeschäden sowie für Schäden an Maschinen der Baumservice Westfalen e.K.
    Diese Haftungsfreistellung entfällt, wenn der Auftraggeber den Leitungsverlauf ordnungsgemäß angezeigt hat und die Beschädigung durch Missachtung des Hinweises verursacht wird.
    Sie gilt hingegen uneingeschränkt, wenn Leitungen beschädigt werden, deren Verlauf allgemein unbekannt ist.
  1. Zahlungsbedingungen 

Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug fällig, sofern die in der Rechnung aufgeführten Zahlungsbedingungen hiervon nicht abweichen. Der Auftraggeber kommt 30 Tage nach Rechnungszugang automatisch in Verzug. Im Verzugsfall gelten die gesetzlichen Regelungen. Aufrechnungen sind nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. 

  1. Gerichtsstand 

Für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder Unternehmer im Sinne von §14 BGB ist Gerichtsstand das Amtsgericht Kamen. Wir sind berechtigt, auch an einem anderen zulässigen Gerichtsstand zu klagen. 9. Vorrang von Individualvereinbarungen Abweichende Vereinbarungen (z. B. Rahmenverträge) haben Vorrang vor diesen AGB. 10. Datenschutz Es gilt unsere Datenschutzerklärung, abrufbar unter: https://baumservice-westfalen.de/impressum